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   BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 198/62   

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https://dejure.org/1964,1599
BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 198/62 (https://dejure.org/1964,1599)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1964 - Ib ZR 198/62 (https://dejure.org/1964,1599)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1964 - Ib ZR 198/62 (https://dejure.org/1964,1599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Merkmale "unrichtig" und "feststehender Sachverhalt" im Tatbestand der Unwirksamkeit eines Vergleichs gemäß § 779 BGB bei richtig bewertetem Bestand eines Warenlagers - Übergehen von Beweisanträgen - Eignung allgemein gehaltener Zeugenaussagen zur Widerlegung ...

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist allerdings kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGH-Urteile vom 25. Mai 1973, V ZR 26/71, WM 1973, 869 und vom 4. März 1964, Ib ZR 198/62, WM 1964, 543; vgl. auch Ulmer, AcP 174, 167, 182; Stötter, JZ 1967, 147, 150 und dens. in AcP 166, 149, 171, 181/182; Lüderitz, StudK BGB § 242 Anm. 3 b, cc).
  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 27/65

    Stille Gesellschaft - Fehlen der Geschäftsgrundlage

    Nach feststehender Rechtsprechung kommen die Grundsätze über die Rechtsfolgen des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch bei einem Vergleich in Betracht, bei dem die Voraussetzungen des § 779 BGB nicht vorliegen (BGH LM BGB § 779 Nr. 2 u. 24; WM 1964, 543, 547).
  • BGH, 10.06.1968 - III ZR 229/65

    Errichtung eines Testaments - Feststellung einer Erbfolge - Unwirksamkeit eines

    Das ist auch im Falle eines nur einseitigen Irrtums denkbar (vgl. BGH Urt. v. 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 = WM 1964, 543).

    Erforderlich ist vielmehr eine derart grundlegende und einschneidende Änderung der maßgeblichen Umstände, daß ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis (LM zu BGB § 242 Bb Nr. 34; BGH WM 1964, 543, 547), zu einem krassen und unzumutbaren Mißverhältnis führen würde (LM zu BGB § 779 Nr. 16 und Nr. 25).

  • BGH, 18.02.1965 - II ZR 159/62

    Rückforderung von Leistungen aus privater Unfallversicherung wegen

    Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß auch auf einen Vergleich, bei dem die Voraussetzungen des § 779 EGB nicht gegeben sind, die Regeln über das Fehlen und den Fortfall der Geschäftsgrundlage zur Anwendung kommen können (vgl. BGH LM BGB § 779 Nr. 2 und 14; WM 1964, 543, 547 m.w.N.).

    Denn der Grundsatz der Vertragstreue gestattet eine Lösung von eingegangenen Verbindlichkeiten unter Berufung auf Treu und Glauben nur, wenn dafür ganz besondere Umstände vorliegen und das Festhalten am Vertrage zu einem untragbaren, mit der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BGH WM 1964, 543, 547 m.w.N.).

  • BGH, 09.02.1979 - V ZR 120/77

    Anwendung der Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage auf einen so

    Nach feststehender Rechtsprechung sind die Regeln über das Fehlen der Geschäftsgrundlage auch auf einen Vergleich anzuwenden, wenn die Voraussetzungen von § 779 BGB nicht vorliegen (BGH Urt. v. 4. März 1964, Ib ZR 198/62 = WM 1964, 543, 547; Urt. v. 19. Januar 1967, II ZR 27/65 = WM 1967, 315; Palandt, BGB 38. Aufl. § 242 6 D h).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 7/85

    Überprüfung eines gerichtlichen Vergleichs - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines

    Das von der Rechtsprechung entwickelte Institut des Wegfalls oder der Änderung der Geschäftsgrundlage ist neben § 779 BGB anwendbar (BGH Urteile vom 21. Februar 1952 - IV ZR 103/51 - LM BGB § 779 Nr. 2; vom 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 - WM 1964, 543, 547; vom 19. Januar 1967 - II ZR 27/65 - WM 1967, 315; vom 8. Februar 1984 a.a.O. S. 1747).
  • BGH, 16.06.1971 - VIII ZR 56/70

    Anspruch aus Forderungen aus Schuldanerkenntnissen - Haftung für den Bestand und

    Es entspricht insoweit gefestiger Rechtsprechung, daß für eine Berufung auf das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage schon begrifflich dann kein Raum ist, wenn die Vertragspartner die Rechtsfolgen eines derartigen Fehlens im Vertrag ausdrücklich geregelt haben (BGH, Urteile vom 14. Juli 1953 - V ZR 72/52 = NJW 1953, 1585 [BGH 14.07.1953 - V ZR 72/52] und vom 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 = WM 1964, 543).
  • BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages (Vergleichs) wird nach der Rechtsprechung gebildet durch die bei Abschluß zutagegetretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei oder gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 - [WM 1964 Teil IV, 543 [547]]).
  • BGH, 18.01.1974 - V ZR 194/71

    Beendigung eines Rechtsstreits durch vor Gericht geschlossenen Vergleich -

    Unter den Parteien herrscht auch kein Streit darüber, daß sie das Fehlen der angenommenen Geschäftsgrundlage im Vergleich nicht geregelt haben (vgl. BGH WM 1964, 543, 547).
  • BVerwG, 03.09.1969 - VI B 14.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages (Vergleichs) wird nach der Rechtsprechung gebildet durch die bei Abschluß zutagegetretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei oder gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien von dem Vorhandensein oder dem Künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. März 1964 - Ib ZR 198/62 - [WM 1964 Teil IV, 543 [547]]).
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